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Hilfe bei Flugausfällen und Flugverspätungen
Was sind meine Fluggastrechte?
Wenn sich Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet, können Sie bis zu 600 EUR zurückfordern. Gemäß EU-Gesetz sind Fluggesellschaften dazu verpflichtet, bei einer Nichtbeförderung, Annullierung oder einer großen Verspätung eine Entschädigung zu zahlen. Noch nerviger ist natürlich die Annullierung Ihres Fluges. Sie haben das Recht, mindestens 14 Tage vorher darüber informiert zu werden. Wird dies nicht eingehalten, haben Sie laut der Europäischen Verordnung einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Allerdings gibt es einige Faktoren, die hierbei entscheidend sind. Unser Partner PassengersFriend hat den Überblick und nimmt Ihnen die Arbeit ab. Für diesen Aufwand behält PassengersFriend 36% Ihres Anspruchs als Provision.
Wenn sich Ihr Flug um mehr als 3 Stunden verspätet, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach der Flugstrecke und kann bis zu 600 EUR betragen. Bitte beachten Sie, dass die Zeitangabe sich auf die Ankunfts- und nicht auf die Abflugverspätung bezieht. Zusätzlich muss die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich sein. Entscheidend ist der Zeitpunkt, wann mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird und die Fluggäste aussteigen dürfen.
Die Entschädigungssummen hängen von der Flugentfernung ab:
- Kurzstrecken bis 1.500km: 250 EUR
- Mittelstrecken bis 3.500km: 400 EUR
- Langstrecken ab 3.500km: 600 EUR
Welche Versorgungsleistungen stehen mir bei Verspätung zu?
Sollte es aufgrund einer Verspätung zu erheblichen Wartezeiten am Flughafen kommen, ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, ihre Passagiere mit kostenlosen Getränken und Snacks zu versorgen. Der Beginn der Versorgungsleistung variiert je nach Flugstrecke:
| Entfernung | Abflugverspätung | Versorgungsleistung |
|---|---|---|
| Kurzstrecke | Ab 2 Stunden | Airline muss Versorgungsleistungen anbieten |
| Mittelstrecke | Ab 3 Stunden | Airline muss Versorgungsleistungen anbieten |
| Langstrecke | Ab 4 Stunden | Airline muss Versorgungsleistungen anbieten |
| Alle Strecken | Ab 5 Stunden | Reisende können vom Flug zurücktreten. Die Airline muss den Flugpreis erstatten. |
| Alle Strecken | Abflug am nächsten Tag | Reisende haben Anspruch auf eine Hotelübernachtung inkl. Hin- und Rückfahrt zum Flughafen. |
Tipp: Sollte die Airline Ihnen keine Verpflegung anbieten, dann kaufen Sie diese einfach selber und heben Sie die Rechnungen auf, um diese zur Rückerstattung einzureichen.
Schritte bei der Flugverspätung
Die Dokumentation der Flugverspätung ist wichtig und wird helfen, Ihre Interessen gegenüber der Airline durchzusetzen. Wir empfehlen die folgenden Schritte:
- Fotografieren Sie die Abflugtafel, die die Flugverspätung anzeigt.
- Lassen Sie sich den Grund und die Dauer der Verspätung schriftlich bestätigen.
- Notieren Sie sich die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort.
- Belege für Ausgaben im Zusammenhang mit der Flugverspätung aufheben (z.B. Getränke, Mahlzeiten, Transportkosten etc.).
- Bei Pauschalreisen: Den Reiseveranstalter kontaktieren.
Entschädigung bei Flugausfall oder Umbuchung des Fluges
Die Annullierung eines Fluges stellt zweifellos die größte Unannehmlichkeit für die eigene Urlaubsplanung dar. In diesem Fall stellt sich die Frage: "Wird das Geld erstattet, wenn der Flug storniert wurde?" Die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 hat auch diese Situation umfassend geregelt. Gemäß dieser Verordnung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Sie mindestens 14 Tage im Voraus über eine Annullierung oder Umbuchung des Fluges zu informieren. Sollte dies nicht geschehen, haben Sie in der EU Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
Wenn Sie sehr kurzfristig über die Annullierung oder Umbuchung Ihres Fluges informiert werden und die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist und Ihnen keinen Ersatzflug anbietet, haben Sie sowohl Anspruch auf eine Entschädigung als auch auf eine Ticketerstattung. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Regelung nur gilt, wenn die Fluggesellschaft die Schuld an der Situation trägt.
| Ankündigung | Anforderungen |
|---|---|
| 14 Tage vor dem Abflugtag | Keine |
| 7-13 Tage vor dem Abflugtag | Der Ersatzflug darf nicht mehr als 2 Stunden vor dem ursprünglichen Flug starten & muss mit weniger als 4 Stunden Verspätung ankommen. |
| Weniger als 7 Tage vor dem Abflugtag | Der Ersatzflug darf nicht mehr als 1 Stunde vor dem ursprünglichen Flug starten und muss mit weniger als 2 Stunden Verspätung ankommen. |
Wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund der Verspätung des vorhergehenden Fluges verpassen, könnte in vielen Fällen auch außerhalb Europas eine Entschädigung für Sie in Betracht kommen. Hier finden Sie die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Entschädigung bei verpassten Anschlussflügen zu erhalten:
- Alle Flüge sind zusammen gebucht worden
- Die Störung ist gemäß der Verordnung EG 261 entschädigungspflichtig
- Notieren Sie sich die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort
- Mindestens ein Flug startet oder landet in einem EU-Land und die Airline muss ihren Hauptsitz in der EU haben.
- Die Verspätung am Zielflughafen muss mindestens 3 Stunden betragen.
- Die Fluggesellschaft kann für den verpassten Anschlussflug verantwortlich gemacht werden
Entschädigungspflichtige Reiserouten
Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf Entschädigung für alle Flüge, die in der EU starten. Wenn Sie jedoch Flüge außerhalb der EU beginnen, aber in der EU landen, besteht nur dann ein Recht auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat.
| Reiseroute | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
|---|---|---|
| Start und Ziel innerhalb der EU | abgedeckt | abgedeckt |
| Start innerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU | abgedeckt | abgedeckt |
| Start außerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU | abgedeckt | nicht abgedeckt |
| Start und Ziel außerhalb der EU | nicht abgedeckt | nicht abgedeckt |
Flugausfall durch Unwetter
Bei einem Flugausfall aufgrund von Unwetterbedingungen erhalten Sie in der Regel keine Entschädigung. Dies fällt nämlich unter die Kategorie “Außergewöhnliche Umstände”. Manchmal versucht die Fluggesellschaft jedoch auch bei anderen Problemen sich darauf zu berufen. Jedoch ist nicht jeder Umstand automatisch als außergewöhnlich anzusehen. Wichtig zu wissen: Die Airline ist in der Beweispflicht.
Für folgende Umstände ist die Fluggesellschaft verantwortlich:
- Technische Probleme
- Streik des Airline Personals
- Wirtschaftliche Probleme der Airline
- Personalmangel
- Nichteinhaltung der Ruhezeiten des Personals
Für folgende Umstände ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich:
- Fluglotsenstreik
- Unwetter
- Politische Krisen
- Blitzschlag
- Vogelschlag
- Naturkatastrophen
- Flughafen- und Luftraumsperrungen
- Grenzschließungen
- Ausfall aller Abfertigungssysteme und Computer am Terminal
- Medizinische Notfälle
Flugausfall durch Streik
Wenn die Flugsicherung, das Flughafenpersonal oder die Mitarbeiter der Airline streiken, haben Sie Anspruch auf einen Ersatztransport zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sollten Sie aufgrund langer Wartezeiten am Flughafen auf Ihren Ersatzflug warten müssen, stehen Ihnen auch Versorgungsleistungen wie Snacks, Erfrischungen und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung zu.
Falls sich der Abflug um mehr als 5 Stunden verzögert, haben Sie das Recht, vom Flug zurückzutreten und eine Erstattung des Ticketpreises zu erhalten.
Wenn das Personal der Fluggesellschaft streikt und dadurch Ihr Flug ausfällt oder sich erheblich verspätet, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. In solchen Fällen fällt der Streik nicht mehr unter außergewöhnliche Umstände. Die Fluggesellschaft muss in einem solchen Fall nachweisen, dass der Streik tatsächlich einen außergewöhnlichen Umstand darstellte. Dabei wird abgewogen, ob der Streik als Teil des normalen Geschäftsbetriebs angesehen werden kann oder ob die Situation für die Fluggesellschaft beherrschbar gewesen wäre.
Flug gestrichen wegen Corona
Bei direktem Zusammenhang mit Corona, wie zum Beispiel bei Flugverboten oder behördlichen Einschränkungen, gibt es keine Entschädigung. Dies fällt unter außergewöhnliche Umstände, da die Fluggesellschaft darauf keinen Einfluss hat. Sie haben aber trotzdem Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten oder auf einen Ersatzflug, sobald die Flüge neu geplant werden. Wird der Flug aber aus wirtschaftlichen Gründen (z.B. geringe Auslastung) abgesagt, dann steht Ihnen eine Entschädigung zu.
PassengersFriend macht es einfach
Unser Partner PassengersFriend macht es einfach, Ihren Anspruch auf Entschädigung zu prüfen. PassengersFriend prüft die Details für Sie und arbeitet sich durch die Rechtspapiere. Für diese Arbeit berechnet PassengersFriend 36% des Anspruchs als Aufwandsentschädigung. Die Schritte im Entschädigungsprozess mit PassengersFriend sind ganz leicht:
- Informationen zu Ihrem verspäteten oder annullierten Flug bei PassengersFriend eingeben
- Ihre Anfrage wird geprüft und bei Anspruch das Recht gegenüber der Airline durchgesetzt
- Sie erhalten bis zu 600 EUR Entschädigung (abzgl. der Provision)
⭐Unser Tipp⭐
Für nur 5,99 Euro bietet Airparks Ihnen den “Fairfly+”-Service an, mit dem bei Flugverspätungen oder -ausfällen Ihre Parkplatz- oder Hotelbuchung ganz einfach abgesichert werden kann. Dies können Sie während des Buchungsprozesses für Ihren Parkplatz oder das Hotel hinzufügen. Die “Fairfly+” Option wird Ihnen automatisch als Vorschlag im zweiten Schritt nach der Auswahl des Parkplatzes oder Hotels angezeigt.
Mit diesem Service sind alle Flüge, die unter derselben Buchungsnummer gebucht sind, abgesichert. Dadurch können Sie Ihre Flüge im Voraus absichern, und im Fall der Fälle übernehmen wir den Papierkram für Sie. So bekommen Sie dann 100% der Entschädigung zurück, die Ihnen zusteht.
